Liebe Patienten,
am 01. Mai 2019 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Schutzimpfung gegen herpes zoster (Gürtelrose) mittels Totimpfstoff in Kraft getreten. Der G-BA folgt damit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) gemäß Epidemiologischem Bulletin 50/2018¹.
Damit wird die Schutzimpfung gegen herpes zoster Kassenleistung für alle Patienten ab 60 Jahre oder bei entsprechender Indikation bereits für Patienten ab 50 Jahre².
Bei Fragen³ sind wir gerne für Sie da.
Ihr Praxisteam
¹) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18.pdf (13.05.2019)
²) https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/786/ (13.05.2019)
³) Alle Informationen rund um herpes zoster und die Schutzimpfung (13.05.2019)